Scheidungsanwalt Potsdam

Familienrecht Scheidungsanwalt Potsdam - Babelsberg - Stahnsdorf - Kleinmachnow - Groß Glienicke - Familienanwalt Heike-Maria Bretschneider - schnelle Scheidung

Rechtsanwalt Scheidung einreichen – mit Kompetenz und Erfahrung im Familienrecht – Scheidungsrecht – schnelle Scheidung – Familienanwalt ** In der Nähe von Potsdam West, Caputh, Michendorf, Nuthetal, Bornim, Babelsberg, Griebnitzsee, Groß Glienicke, Bergholz-Rehbrücke, Bornstedt, Wildpark-West, Schwielowsee, Werder (Havel), Stahnsdorf, Kleinmachnow, Wannsee, Berlin Zehlendorf **

Telefon: 0331 – 7400 0077

Scheidung beim Rechtsanwalt für Familienrecht in Potsdam


Denken Sie über eine Trennung oder Scheidung nach?
Wohnen Sie und ihre minderjährigen Kinder in Potsdam oder den Stadtteilen? Zum Beispiel in Babelsberg, im Bornstedter Feld, in Golm, Potsdam-West oder in Werder/Havel?
Planen Sie eine schnelle, einvernehmliche Scheidung?

Als Scheidungsanwältin mit langjähriger Kompetenz und viel Beratungserfahrung im Familienrecht sichere ich Ihre Rechte und bin bei der Klärung Ihrer Ansprüche und Verpflichtungen aus Immobilie, Renten, Kapital, Versicherungen oder der Firma tätig.

Um Sie kompetent und zeitnah zu beraten konzentriere ich mich als Spezialistin nur auf das Familienrecht. (Trennung, Scheidung, Umgang, Vermögen, Schulden, Regelung zu Kindern und Unterhalt). Andere Rechtsgebiete werden nicht mehr bearbeitet.

Rechtsanwalt für Scheidung und Familienrecht
Heike-Maria Bretschneider,
Schopenhauerstraße 19a (Villa Persius), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 – 7400 0077


Wussten Sie, dass Sie Ihre Scheidung nur über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin
beim Familiengericht beantragen können (§ 114 FamFG)?
Für Potsdam und die nähere Umgebung (Kleinmachnow, Stahnsdorf, Caputh, Bergholz-Rebrücke, Schwielowsee, Werder, Michendorf) ist meist das Familiengericht am Amtsgericht Potsdam für Sie zuständig.

In Potsdam finden Sie mein Büro in zentraler Lage – Nähe Amtsgericht. Parkplatz ist vorhanden. ÖPNV am Luisenplatz.


Rufen Sie mich an unter Tel: 0331- 740 000 77.


Wie – Scheidung einreichen

Wer kann die Scheidung beantragen?

Jeder der Ehegatten kann die Scheidung beantragen. Nach den gesetzlichen Regeln (§114 FamFG) ist dieser Antrag stets durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht einzureichen.

Wie ist die Scheidung zu beantragen?

Gemäß § 114 FamFG muss der Antrag stets durch einen Rechtsanwalt für seinen Mandanten beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.
Folge: Eine Beantragung der Scheidung beim zuständigen Familiengericht durch Sie persönlich ist nicht möglich!

Wo ist die Scheidung zu beantragen?

Für den gewöhnlichen Aufenthaltsort in Potsdam und seinen Ortsteilen ist das Amtsgericht Potsdam (Familiengericht) zuständig. Dieses Gericht ist auch für die Orte Stahnsdorf – Griebnitzsee – Teltow – Kleinmachnow – Nuthetal – Bergholz – Beelitz – Michendorf – Schwielowsee – Caputh – Seddiner See und Werder (Havel) zuständig (§ 122 FamFG).

  • Prüfschema > Ermittlung des zuständigen Gerichts (in absteigender Rangfolge):
  • >> Ausschließlich zuständig ist:
  1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder gewöhnlichen Aufenthalt haben;
  3. das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn ein Ehegatte bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  4. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  5. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
  6. das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.

Scheidungsanwalt – Nähe Potsdam

Heike-Maria Bretschneider,
Schopenhauerstraße 19a (Villa Persius), 14467 Potsdam
Tel. 0331- 7400 0077
Rechtsanwältin im Familienrecht Potsdam

Wann – Scheidung beantragen

Als Voraussetzung finden sich folgende gesetzliche Regelungen

(§ 1565 BGB – Scheitern der Ehe):

  1. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert,
    wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann,
    dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
  2. Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden,
    wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen,
    die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

(§ 1566 BGB – Vermutung für das Scheitern):

  1. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten
    seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen
    oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
  2. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist,
    wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

(§ 1567 BGB – Getrenntleben):

  1. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht
    und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will,
    weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft
    besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der
    ehelichen Wohnung getrennt leben.
  2. Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll,
    unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.

Um die Scheidung zu beantragen müssen die Ehegatten im Regelfall also mindestens seit einem Jahr getrennt leben bzw. keine häusliche Gemeinschaft mehr führen.
Der Antrag auf Scheidung der Ehe kann also erst nach einer gewissen Wartefrist gestellt werden; selbstverständlich auch vor Ablauf des Jahres (Bearbeitungsfristen der Behörden).
Montags zerstritten – Freitag schon geschieden … dies funktioniert nicht.

Zur Beschleunigung des Verfahrens und zur Eingrenzung bzw. Bereinigung streitiger Punkte
kann vorweg der Abschluss einer Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein.

Familienrechtsanwalt – welche Aufgaben

Als Rechtsanwältin im Familienrecht prüfe ich z.B. vor der Einreichung eines Scheidungsantrages bei Gericht, ob die formalen Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind.

Ich bereite den gerichtlichen Antrag formgerecht vor, reiche ihn bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein und betreue Sie umfassend bei Ihrer Scheidung, der Kommunikation mit dem Gericht, dem (Ex-)Partner und ggf. anderen Anwälten.
Wir klären den Unterhalt / Kindesunterhalt, den gesetzlich erforderlichen Versorgungsausgleich sowie die evtl. verbundenen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Im erforderlichen Umfang sprechen wir auch über die steuerlichen und finanziellen Folgen … und wie diese evtl. angemessen zu gestalten sind. Dies klingt unspektakulär … macht aber in der Regel viel Aufwand … selbst bei einvernehmlichen Scheidungen.

Rechtsanwalt für Scheidung und Familienrecht
Heike-Maria Bretschneider,
Schopenhauerstraße 19a (Villa Persius), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 – 7400 0077

Scheidungsverfahren – welche Kosten

  • Die Kosten einer Scheidung (Anwalts + Gerichtskosten) hängen von der Höhe Ihres Einkommens und dem Umfang des Regelungsbedarfes ab.
    Die Gebühren sind gesetzlich geregelt, sofern kein Stundensatz vereinbart ist.
  • Trägt Ihre Rechtsschutzversicherung (Teile) der Anwaltskosten – zum Beispiel die Erstberatung in familienrechtlichen Angelegenheiten? Befragen Sie Ihren Vertrag oder Versicherungsmakler.
  • Die Höhe der voraussichtlichen Scheidungskosten können wir auf der Basis Ihrer Daten
    (Einkommen, Unterhalt, Vermögen etc.) im Rahmen einer Erstberatung bei mir gemeinsam ermitteln.
  • Ratenzahlung der Anwaltskosten im Scheidungsverfahren können wir vereinbaren.
  • Kleines Einkommen, Arbeitslos, Geringverdiener oder Empfänger staatlicher Leistungen?
    Im Scheidungsfall gibt es bei kleineren Einkommen staatliche Hilfe zur Tragung der
    Gerichts- und Anwaltskosten. Eventuell haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe durch das Amtsgericht. Je nach Einkommen wird ein Zuschuß oder ein Darlehen gewährt. Im Internet finden Sie unter www.pkh-rechner.de einen kostenlosen Rechner, der Ihre Ansprüche auf Verfahrenskostenhilfe überschlägig ermittelt.
    Bitte lassen Sie sich im Vorfeld einer
    Terminsvereinbarung vom Amtsgericht Potsdam zur Verfahrenskostenhilfe beraten
    (Amtsgericht Potsdam Tel. 0331/2017-2264). Das Antragsformular finden Sie hier.

Scheidungsverfahren – welche Unterlagen

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens ist die Vorlage folgender Dokumente und Unterlagen erforderlich:

  1. Mindestens: Die Heiratsurkunde bzw. das Stammbuch im Original oder in beglaubigter Kopie
  2. Sofern vorhanden: Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder
  3. Mindestens: die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare für den Versorgungsausgleich
    (Fragebogen des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich)
  4. Sofern vorhanden: Eheverträge und/oder (notarielle) Scheidungsfolgenvereinbarungen
  5. Sofern vorhanden: Regelungen zwischen den Ehegatten über Kindschaftssachen (z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht), den Unterhalt, den Versorgungsausgleich, die Ehewohnung nebst Hausrat bzw. Inventar und ggf. andere Vereinbarungen der Ehegatten
  6. Je nach Einkommen das ausgefüllte und unterzeichnete amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe
  7. Mindestens: Die Vollmacht für mich als Ihre Rechtsanwältin zur Beantragung des Scheidungsverfahrens beim zuständigen Amtsgericht / Familiengericht.
  8. Im Falle einer streitigen Scheidung kann dann die Vorlage weiterer Unterlagen beim Familiengericht erforderlich werden. Zum Beispiel Einkommensnachweise…

Wie geht schnelle Scheidung – Schnellscheidung


Welche Mindestfristen bestehen? Wie lässt sich Ihr Scheidungsverfahren zu einer
Schnellscheidung beschleunigen? Hierüber sprechen wir im Rahmen der Erstberatung.
Als Familienanwältin informiere ich Sie umfassend zu allen anstehenden Fragen und
wir können auch konkret die Weichen für eine faire und schnelle Scheidung stellen.

Ihre Anwältin im Familienrecht


Heike-Maria Bretschneider – Rechtsanwältin im Familienrecht
Geboren 1963 in Hannover – 1994 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2006 bin ich ausschließlich im Ehe- und Familienrecht tätig. Telefon 0331 – 7400 0077

Ich berate verheiratete Eheleute oder Lebenspartner in den emotional, wirtschaftlich und rechtlich schwierigen familienrechtlichen Fragen wie Trennung, Scheidung, Umgangsrecht und Fragen rund um die Kinder, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und die Aufteilung der Wohnung oder der Immobilie unter Berücksichtigung von Bankkrediten etc.

Weiterhin geht es allgemein um den Zugewinn, die Sicherung der Unternehmen als Einkunftsquelle, die Aufteilung von Schulden und Vermögen und zum Thema Versorgungsausgleich. Gerne arbeitete ich mit Ihrem Steuerberater zusammen, was vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Immobilienpreise gelegentlich bei Steuerfragen rund um die Immobilie erforderlich ist.

Bei der Beantragung der Scheidung müssen die Eheleute zwingend von mindestens einem Scheidungsanwalt vertreten werden. In diesem Zusammenhang berechne ich auch Ihre verschiedenen Ansprüche und Verpflichtungen aus Unterhalt und Zugewinn. Kindesunterhalt und Kindergeld ordnen wir gemeinsam.

Rechtsanwalt für Scheidung und Familienrecht
Heike-Maria Bretschneider,
Schopenhauerstraße 19a (Villa Persius), 14467 Potsdam

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Scheidungsfragen – individuelle Erstberatung

Festpreis Erstberatung Familienrecht:
Als erfahrene Familienanwältin biete Ihnen zum Festpreis eine
„anwaltliche Erstberatung beim Spezialisten – alle Fragen zum Familienrecht bei Trennung und Scheidung“.
Hier besprechen wir alle grundsätzlichen Fragen rund um die Scheidung, meine Aufgaben als Scheidungsanwältin und wir schätzen die Kosten des Scheidungsverfahrens ab.

Rahmenbedingungen klären:
Ich erläutere den Verfahrensgang – wir klären Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
identifizieren gemeinsam die Stolpersteine und Risiken für Ihre Kinder, den Unterhalt, das Vermögen und Ihre Verpflichtungen.

  • Räumliche Trennung unter Aufrechterhaltung der Ehe oder doch die Scheidung – wo liegen die Vorteile, Nachteile, Chancen, Risiken und Fristen im Falle Ihrer Ehe bzw. Lebenspartnerschaft?
  • Was ist wann welcher Behörde mitzuteilen (Finanzamt, Kindergeldkasse, Arbeitgeber, Versicherungen etc.)
  • Wann ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll und wirksam vereinbart?
  • Welche Vereinbarungen zu den Kindern (Unterhalt, Umgang etc.) sind sinnvoll und praktikabel?
  • Was ist mit der Wohnung, der Immobilie und dem Bankkredit?

Eine rechtlich komplexe und vollständige familienrechtliche Berechnung oder ein komplexes gerichtsfestes Unterhaltsgutachten wird in meiner Erstberatung nicht erstellt.

Meine Erstberatung dient der Herstellung eines guten Gesamtüberblicks …. Wir werden daher die „zentralen Hausnummern“ ermitteln und orientierend besprechen, ohne uns dabei zu sehr im kleinsten Detail zu verlieren.

Damit Sie im Sinne einer sicheren Prognose wissen,
wo Sie jetzt und in Zukunft stehen.

Erstberatung im Familienrecht – welche Kosten


Festpreis Erstberatung:
Sie sind bei den Kosten der Erstberatung durch § 34 Abs. 1 RVG geschützt.
Die Kosten für Verbraucher betragen demnach maximal netto 190,00 Euro
zzgl. Mehrwertsteuer (19%=36,10 Euro)
und damit 226,10 Euro Brutto
für ein erstes individuelles, zugleich spezialisiertes Beratungsgespräch im Familienrecht,
auf dass ich mich gut für Sie vorbereite.

Arbeitslose, Geringverdiener und Empfänger von sozialen Leistungen:
Sie haben eventuell Anspruch auf staatliche Beratungshilfe (Einkommensgrenzen). Beschaffen Sie daher bitte unbedingt im Vorfeld einer Terminsvereinbarung bei mir die notwendigen Beratungsscheine vorab! bei ihrem zuständigen Amtsgericht.

Online Scheidung Potsdam

Ich empfehle Ihnen einen Beratungstermin „Auge in Auge“ zu einer Erstberatung
in meiner zentral gelegenen Kanzlei.
Die in der Erstberatung gewonnenen Erkenntnisse vereinfachen und beschleunigen Ihre Scheidung anschließend erheblich – und sichern Ihre Ansprüche. Anschließend wickeln wir Ihre weitere Scheidung online unter Einsatz von Telefon, E-Mail und Internet zügig ab.

Rechtsanwalt für Scheidung und Familienrecht
Heike-Maria Bretschneider,
Schopenhauerstraße 19a (Villa Persius), 14467 Potsdam

Telefon: 0331 – 7400 0077

Anwalt Scheidung – Anwaltskosten + Leistung


Sie suchen den richtigen Anwalt – spezialisiert im Familienrecht – mit Kompetenz und Erfahrung?
Dann sollten wir uns kennenlernen. Meine Beratungsstruktur:

  1. Erstberatung im Familienrecht zum Festpreis – zentrale Fragen bei Trennung und Scheidung
  2. Rund um den Scheidungsantrag:
    Scheidungsantrag solide vorbereiten, bei Gericht einreichen und bis zur Scheidung als Ihre persönliche Anwältin bei allen Fragen auf dem Weg hin zur Scheidung vor dem Familiengericht begleiten. Diese Vergütung bemisst sich nach den Regeln des RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und den zugehörigen RVG-Tabellen, bei welchem z.B. Ihr Einkommen eine Bemessungsgrundlage ist. Alternativ können wir einen Stundensatz vereinbaren.
  3. Beratung zu Ihren Fragen im Familienrecht – Unterhaltsrecht – Umgangsrecht – Scheidungsrecht – Vermögensauseinandersetzung z.B. Immobilien oder PKW oder ….
  4. Eine Ratenzahlung / Vorschusszahlung ist möglich.

Familiengericht Potsdam – Adresse

Familiengericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam
Tel: 0331- 2017-0

Familiengericht Potsdam – regionale Zuständigkeit

Innerhalb Potsdam
Für die Innenstadt und die Stadtteile ist das Familiengericht am Amtsgericht Potsdam zuständig.

Stadtteile: Anglersiedlung Kanalbrücke, Potsdam Babelsberg, Berliner Vorstadt, Bornim, Bornstedt, Brandenburger Vorstadt, Bullenwinkel, Drewitz, Eiche, Einhaus, Fahrland, Falkenhof, Forst Potsdam Süd, Forsthaus Gaisberg, Golm, Griebnitzsee, Groß Glienicke, Grube, Hermannswerder, Industriegelände, Innenstadt, Jägerhof, Jägervorstadt, Kartzow, Kirchsteigfeld, Klein-Glienicke, Kolonie Bergstücken, Krampnitz, Kuhfort, Bergstücken, Küssel, Marquardt, Nattwerder, Nauener Vorstadt, Netlitz, Neu Fahrland, Grube, Neu Hainholz. Paaren, Potsdam West, Sacrow, Satzkorn, Schlaatz, Schlänitzsee, Stern, Teltower Vorstadt, Templiner Vorstadt, Tornow, Uetz, Uetz-Paaren, Waldsiedlung, Waldstadt, Weinberg, Wildmeisterei, Wildpark.

Außerhalb Potsdam
Das Familiengericht Potsdam ist regional auch zuständig für die Scheidung von Eheleuten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Potsdam – Stahnsdorf – Griebnitzsee – Teltow – Kleinmachnow – Nuthetal – Bergholz – Beelitz – Michendorf – Schwielowsee – Caputh – Seddiner See und Werder (Havel).